HAASE-FERIENWOHNUNGEN
- CUXHAVEN -
www.haase-cuxferien.de 

Information




Ich bin zuständig für die Vermietung und Betreuung von Ferienwohnungen im Cuxhavener Kurteil Döse (Grimmershörnbucht).



Kurtaxe, Kurbeitrag und Kurkarten

Die Stadt Cuxhaven hat im September 2009 eine neue Tourismusbeitragssatzung beschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2012  sind Gäste verpflichtet während der Hauptsaison einen Kurbeitrag von 2,90 € pro Person und Übernachtung zu zahlen. Während der Nebensaison zahlen Gäste 1,90 € pro Person und Übernachtung. Als Hauptsaison gilt in diesem Fall der Zeitraum vom 01. Mai bis zum 31. Oktober. Vom Beitrag befreit sind u.a. Personen unter 16 Jahren. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 % sind ebenso wie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen "B" im amtlichen Ausweis vom Kurbeitrag befreit; diesen Personen wird auf freiwilliger Basis, insbesondere zur Vermeidung von Problemen an den Strandzugängen, ein Ausweis ausgestellt. Der Beitrag geht vollständig an die Stadt Cuxhaven. Die Erhebung des Beitrages und die Ausstellung der Kurkarten erfolgt durch den Vermieter. Hinweis: Die Satzung umfasst mehrere Din-A4 Seiten und kann an dieser Stelle nur auszugsweise, vereinfacht und unvollständig wiedergegeben werden.


Ab 1. März 2018 erhebt die Stadt Cuxhaven eine Bettensteuer von 2,75 %!


Wichtiger Hinweis!

Auf die Vermieter von Ferienwohnungen im Land rollt im Moment eine Klagewelle zu. Grund ist die oft wettbewerbswidrige Auspreisung der Urlaubsquartiere, wie das Landgericht Rostock in einem Urteil verkündete.

Der Verein "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" klagte vor geraumer Zeit gegen die Ferienwohnungsvermieter. Er will, dass die Vermieter in ihren Preisangaben die Kosten für die Endreinigung direkt auf den Endpreis aufschlagen und nicht, wie es bisher gängige Praxis ist, separat ausweisen. Zu Recht, wie das Landgericht urteilte. „Das ist ganz klar in der Preisangabenverordnung geregelt“, erklärten die Richter. Die Verordnung besage, dass alle obligatorischen Preise im Endpreis angegeben werden müssen. So auch entstehende Endreinigungskosten.


Die entsprechenden Gesetze gibt es seit 1991. Es gibt aber Vermieter, die das einfach nicht wahrhaben wollen! Vielfach seien im Internet oder auch in Katalogen die Preise der Endreinigung nur mit einem Sternchen neben dem Übernachtungspreis gekennzeichnet. Der Tourismusverband verweist seit Jahren darauf, dass diese Praxis nicht zulässig ist!


Ich freue mich über Ihr Interesse und stehe bei Fragen gerne zur Verfügung.
Uta Schliehe-HaaseI