Die Stadt Cuxhaven
hat im September 2009 eine neue
Tourismusbeitragssatzung beschlossen. Mit Wirkung
zum 01.01.2012 sind Gäste verpflichtet während der
Hauptsaison einen Kurbeitrag von 2,90 €
pro Person und Übernachtung zu zahlen. Während der
Nebensaison zahlen Gäste 1,90 € pro
Person und Übernachtung. Als Hauptsaison gilt in
diesem Fall der Zeitraum vom 01. Mai bis zum 31.
Oktober. Vom Beitrag befreit sind u.a. Personen
unter 16 Jahren. Schwerbehinderte mit einem Grad der
Behinderung (GdB) von 100 % sind ebenso wie
Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem
Merkzeichen "B" im amtlichen Ausweis vom Kurbeitrag
befreit; diesen Personen wird auf freiwilliger
Basis, insbesondere zur Vermeidung von Problemen an
den Strandzugängen, ein Ausweis ausgestellt. Der
Beitrag geht vollständig an die Stadt Cuxhaven. Die
Erhebung des Beitrages und die Ausstellung der
Kurkarten erfolgt durch den Vermieter. Hinweis: Die
Satzung umfasst mehrere Din-A4 Seiten und kann an
dieser Stelle nur auszugsweise, vereinfacht und
unvollständig wiedergegeben werden. |
Auf die
Vermieter von Ferienwohnungen im Land rollt im Moment eine
Klagewelle zu. Grund ist die oft wettbewerbswidrige
Auspreisung der Urlaubsquartiere, wie das Landgericht
Rostock in einem Urteil verkündete.
Der Verein
"Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs"
klagte vor geraumer Zeit gegen die Ferienwohnungsvermieter.
Er will, dass die Vermieter in ihren Preisangaben die Kosten
für die Endreinigung direkt auf den Endpreis aufschlagen und
nicht, wie es bisher gängige Praxis ist, separat ausweisen.
Zu Recht, wie das Landgericht urteilte. „Das ist ganz klar
in der Preisangabenverordnung geregelt“, erklärten die
Richter. Die Verordnung besage, dass alle obligatorischen
Preise im Endpreis angegeben werden müssen. So auch
entstehende Endreinigungskosten. |
Die
entsprechenden Gesetze gibt es seit 1991. Es gibt aber
Vermieter, die das einfach nicht wahrhaben wollen! Vielfach
seien im Internet oder auch in Katalogen die Preise der
Endreinigung nur mit einem Sternchen neben dem
Übernachtungspreis gekennzeichnet. Der Tourismusverband
verweist seit Jahren darauf, dass diese Praxis nicht
zulässig ist! |